
Das Rathaus
Markt Obernzenn |
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Marktplatz 9 |
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91619 Obernzenn |
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Telefon: | 0 98 44 / 97 99 0 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
E-Mail: | info@obernzenn.de |
Öffnungzeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16.30 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 10:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12.00 Uhr |
sowie Termine nach Vereinbarung

Johannes Weiß
Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn
Geboren am 05. September 1999 in Würzburg
wohnhaft in Obernzenn
Mitglied der Christlich-Sozialen Union in Bayern
(CSU)
"Mir ist eine offene und bürgernahe Gemeindearbeit besonders wichtig"
Gemeinderäte/-innen 2026-2032
Arold Heiko, Berger Antonia, Berger Klaus, Ell Florian, Fliegner Michael, Geißendörfer Manuela, Heindel Markus, Heinlein Armin, Hirsch Günther, Hufnagel Reiner, Probst Alexander, Reinberger Lena, Schühlein Frank, Sturm Thorsten
Die Mitglieder des Gemeinderates Markt Obernzenn
Wahlergebnisse 2026
Stimmgerechtigte: 2.065
Wähler: 1.468
Wahlbeteiligung: 71,1 %
Gültige Stimmen: 19.324
Ungültige Stimmen: 28
WV | Wahlvorschlag | gültige Stimmen | Prozent | Sitze |
01 | CSU | 5.932 | 30,7 % | 5 |
03 | AfD | 1.732 | 9,0 % | 1 |
04 | Grüne | 2.544 | 13,2 % | 2 |
09 | FWG | 3.229 | 16,7 % | 2 |
07 | LL | 2.591 | 13,4.% | 2 |
09 | WGE | 1.620 | 8,4 % | 1 |
| 10 | BLU | 1.676 | 8,7 % | 1 |
Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.
Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:
Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer
Unternzenn - Frau Andrea Rossel
Rappenau - Herr Martin Schatz
Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann
In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.
Erster Bürgermeister
Johannes W e i ß
Vorzimmer: Tanja Nell
Zimmer: | 14 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 0 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus
Tanja Nell
Zimmer: | 13 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 23 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Geschäftsleitung
Heike Greiner
Zimmer: | 16 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 13 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Kämmerei - Standesamt
Armin Bachschuster
Zimmer: | 1 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 19 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr
Werner Plettl
Zimmer: | 5 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 15 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt
Brigitte Schneller
Zimmer: | 1 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 11 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Mittagsbetreuung - Liegenschaften
Monika Goller
Zimmer: | 16 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 17 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Rentenversicherung - Bauamt
Petra Hertlein
Zimmer: | 3 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 26 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Gebäudemanagement - Arbeitssicherheit - Hochbau
Astrid Günther
Zimmer: | 4 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 14 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Bauhof
Heinz Rienecker, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig
Uwe Reitlingshöfer
Johannes Müller
Carmen Haßler
Erwin Fleischmann
Gebäude: | Bauhof |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 50 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.
Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Bekanntmachung von Sitzungen des Marktgemeinderats Obernzenn
Wahlen Ortssprecherin / Ortssprecher und Ortsbeauftragte
Ortssprecherin / Ortssprecher
In öffentlicher Sitzung vom 05.08.2026 hat der Marktgemeinderat Obernzenn beschlossen, dass in den Ortsteilen Egenhausen und Unternzenn jeweils eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher zu wählen ist. Für diesen Anlass finden Ortsversammlungen statt:
- In Unternzenn am Dienstag, den 13.10.2026 um 20 Uhr im Feuerwehrhaus
- In Egenhausen am Donnerstag, den 15.10.2026 um 20 Uhr im Alten Schulhaus
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung „Ortssprecher“ vom 03.09.2026
Informationen zum Amt einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers finden Sie [hier]
Ortsbeauftragte
In den Ortsteilen des Marktes Obernzenn, die nicht durch ein Gemeinderatsmitglied oder eine Ortssprecherin bzw. einen Ortssprecher im Gemeinderat vertreten sind, sind Ortsbeauftragte zu wählen. Hierzu finden Wahlversammlungen statt:
- In Breitenau am Donnerstag, den 08.10.2026 um 18 Uhr bei Familie Limberger, Breitenau 3
- In Rappenau am Donnerstag, den 08.10.2026 um 20 Uhr bei Familie Engelhardt, Rappenau 2, Gasthof „Zum Löwen“
- Für Wimmelbach am Freitag, den 16.10.2026 um 20 Uhr bei Familie Badberger, Unteraltenbernheim, Hauptstr. 18, Gasthof „Schwarzer Adler“
- In Brachbach am Montag, den 19.10.2026 um 18 Uhr bei Familie Schleyer, Brachbach 8
- In Oberaltenbernheim am Montag, den 19.10.2026 um 20 Uhr im Feuerwehrhaus
- In Hechelbach am Dienstag, den 20.10.2026 um 20 Uhr bei Familie Kloha, Hechelbach 1, Gasthof „Grüne Au“
Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung „Ortsbeauftrage“ vom 03.09.2026
Informationen zu den Aufgaben einer Ortsbeauftragten / eines Ortsbeauftragten finden Sie [hier]
Flurneuordnung Obernzenn 2 - Markt Obernzenn, Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim
Anordnung des Verfahrens - Bekanntmachung
Flurneuordnung aurchzenn1 - Markt Emskirchen, Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim
Änderung des Verfahrensgebietes - Bekanntmachung
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien
In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
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Veröffentlichungen des Landkreises
Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].
Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular
Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.