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Das Rathaus

Markt Obernzenn

 

Marktplatz 9

 

91619 Obernzenn

 

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

E-Mail:

info@obernzenn.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Montag

13:00 - 16:30 Uhr

Donnerstag

13:00 - 18:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

Erster Bürgermeister & Leiter der Verwaltung
des Marktes Obernzenn

Name: Reiner Hufnagel
Geburtstag: 28. April 1968
Familienstand: verheiratet
Partei: FWG

 

Beruflicher Werdegang

- Beamtenanwärter mittlerer Dienst (Landratsamt Neustadt/Aisch)
- Beamter mittlerer Dienst (Landratsamt Fürth)
- Berufsoberschule
- Studium
- Beamter gehobener Dienst (Stadt Fürth)
- Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn seit 01.05.2020

Gemeinderäte/-innen 2020-2026

Bauereiß Tobias, Horneber-Schühlein Silke (2. Bürgermeisterin), Lober Gabriele, Müller Markus, Rechter Gerd, Ried Harald, Schühlein Frank, Schuh Armin, Sperk Wolfgang, Spyra Ralf, Stadlinger Barbara, Stammberger Matthias, Thaler Michael, Weiß Johannes

Wahlergebnisse 2020

Stimmgerechtigte: 2.137
Wähler: 1.428
Wahlbeteiligung: 66,82%
Gültige Stimmen: 34.571
Ungültige Stimmen: 43
 

WV

Wahlvorschlag 

gültige Stimmen

Prozent

Sitze

01

CSU 

6.928

%

3

07

FWG

8.731

%

3

08

LL 

5.165

%

2

09

Freie Bürger

5.054

%

2

10

WGE 

4.433

%

2

11

Bürgerliste Urphertshofen 

4.260

%

2

  
 

 

Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.

Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:

Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer

Unteraltenbernheim - Herr Günther Hirsch

Unternzenn - Frau Andrea Rossel

Rappenau - Herr Alexander Pfeiffer

Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann

In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.

 

Erster Bürgermeister

 

Reiner   H u f n a g e l

Vorzimmer: Tanja Nell

 

Zimmer:

14 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus

 

Tanja Nell 
 

Zimmer:

13 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 23

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Geschäftsleitung

 

Heike Greiner
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 13

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kämmerei - Standesamt

 

Armin Bachschuster
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 19

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr

 

Werner Plettl 
 

Zimmer:

5 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 15

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt

 

Brigitte Schneller
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 11

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Mittagsbetreuung - Liegenschaften

 

Monika Goller
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 17

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Bauamt

 

Jutta Schaub
 

Zimmer:

4 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 14

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79


Rentenversicherung - Bauamt

 

Petra Hertlein
 

Zimmer:

3 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 26

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Bauhof

 

Matthias Schuh, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig

Uwe Reitlingshöfer
Heinz Rienecker
Johannes Müller
Carmen Haßler


 

Gebäude:

Bauhof

Telefon:

0 98 44 / 97 99 50

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79



Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.

Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG

 

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.

 

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien

 

In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
 

Bauleitplanungen in Aufstellung des Marktes Obernzenn - Erneute Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung für den geänderten Entwurf

 

BP 19 "Haus für- und miteinander Sorge tragen"


Erneute Durchführung der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für den geänderten Entwurf im Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ des Marktes Obernzenn.

24_BP_19_Diakoneo_saP_20211130.pdf
25_BP_19_Diakoneo_Baugrundgutachten_mit_Anhaengen_20210928.pdf
27_BP_19_Diakoneo_Geraeuschimmissionsprognose_2022-02-10.pdf
28_BP_19_Diakoneo_Verschattungs-bzw_Sonnenstudie.pdf
30_BP_19_Diakoneo_Planblatt_E_20230508_geaend.pdf
31_BP_19_Diakoneo_Begruendung_E20230508_geaend_mit_Anhaengen.pdf
32_BP_19_Diakoneo_VEP_E_0230508_geaend.pdf
33_BP_19_umweltbezogene_Stellungnahmen_VE_E_20230525_geweisst.pdf
34_BP_19__Datenschutzrechtliche_Informationspflichten_nach_Art._13_14_DSGVO.pdf


Landtagswahl und Bezirkswahlen in Bayern am 08. Oktober 2023

 

Am 8.10.2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Wahlergebnisse für den Markt Obernzenn am Wahlabend 08.10.2023

Die verläufigen Ergebnisse im >>Stimmkreis 510 Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim, Fürth Land<< werden am Wahlabend über den Stimmkreisleiter veröffentlicht.

Hier geht es zum Ergebnis für die Landtagswahl. Über diese Seite können Sie sich auch auf die Ergebnisse im Markt Obernzenn durchklicken.

Hier geht es zum Ergebnis für die Bezirkswahl. Über diese Seite können Sie sich auch auf die Ergebnisse im Markt Obernzenn durchklicken.
 

Allgemeine Informationen zu den Wahlen

Antworten auf Fragen wie zum Beispiel: Wer darf wählen? Wie wird gewählt? Wann wird gewählt? Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich? Was muss ich für eine gültige Stimmabgabe beachten? Wie und wo beantrage ich die Unterlagen für die Briefwahl? Und vieles mehr, finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration oder in der Broschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Einfach verstehen! Die Landtags-Wahl und die Bezirks-Wahlen in Bayern am 8. Oktober 2023

Auch das Bayerische Landesamt für Statistik informiert zu

  • Wahlgebiet und Wahlorganen
  • Wählbarkeit und Wahlteilnahme
  • Stimmberechtigung und Stimmabgabe
  • Wahldurchführung
  • und am Wahlabend und danach auch über die Ergebnisse

für die Landtagswahlen und für die Bezirkswahlen.

Informationen zu den Wahlen im Markt Obernzenn

Erstmals bei den Landtags- und Bezirkswahlen 2023 wird es im Markt Obernzenn nur zwei Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl geben. Die Wahllokale beider Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 201
Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle

Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 202
Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach

Wahlbenachrichtigung

Spätestens bis zum 17.09.2023 erhalten Sie von uns einen Brief mit Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung und einem Hinweisblatt. Achtung, der Brief ist grau und recht unscheinbar im Format DIN C6 lang. Sollten Sie bis zum 17.09.2023 keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (gerne auch telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11).

Briefwahl im Markt Obernzenn

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn kommen – Marktplatz 9, 91619 Obernzenn – und in Zimmer 1 Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen.
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten. Dieser Service ist verfügbar von 11.09. bis 30.09.2023.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung.

Ecke ab?!

Die Stimmzettel für die Landtagswahl (kleiner und großer grauer Stimmzettel) weisen links oben eine abgeschnittene Ecke auf. Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen der Stimmzettel in Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen, um ihnen die Stimmabgabe zu erleichtern. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 vom 01.09.2023
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in der Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 07.09.2023
Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und zur Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 vom 20.09.2023

Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Wahl-O-Mat

 

 

Veröffentlichungen des Landkreises

 

Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].

 

 

Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular

Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.