
Das Rathaus
Markt Obernzenn |
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Marktplatz 9 |
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91619 Obernzenn |
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Telefon: | 0 98 44 / 97 99 0 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
E-Mail: | info@obernzenn.de |
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag | 13:00 - 16:30 Uhr |
Donnerstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
sowie Termine nach Vereinbarung

Erster Bürgermeister & Leiter der Verwaltung
des Marktes Obernzenn
Name: Reiner Hufnagel
Geburtstag: 28. April 1968
Familienstand: verheiratet
Partei: FWG
Beruflicher Werdegang
- Beamtenanwärter mittlerer Dienst (Landratsamt Neustadt/Aisch)
- Beamter mittlerer Dienst (Landratsamt Fürth)
- Berufsoberschule
- Studium
- Beamter gehobener Dienst (Stadt Fürth)
- Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn seit 01.05.2020
Gemeinderäte/-innen 2020-2026
Bauereiß Tobias, Horneber-Schühlein Silke (2. Bürgermeisterin), Lober Gabriele, Müller Markus, Rechter Gerd, Ried Harald, Schühlein Frank, Schuh Armin, Sperk Wolfgang, Spyra Ralf, Stadlinger Barbara, Stammberger Matthias, Thaler Michael, Weiß Johannes
Wahlergebnisse 2020
Stimmgerechtigte: 2.137
Wähler: 1.428
Wahlbeteiligung: 66,82%
Gültige Stimmen: 34.571
Ungültige Stimmen: 43
WV | Wahlvorschlag | gültige Stimmen | Prozent | Sitze |
01 | CSU | 6.928 | % | 3 |
07 | FWG | 8.731 | % | 3 |
08 | LL | 5.165 | % | 2 |
09 | Freie Bürger | 5.054 | % | 2 |
10 | WGE | 4.433 | % | 2 |
11 | Bürgerliste Urphertshofen | 4.260 | % | 2 |
Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.
Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:
Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer
Unteraltenbernheim - Herr Günther Hirsch
Unternzenn - Frau Andrea Rossel
Rappenau - Herr Alexander Pfeiffer
Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann
In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.
Erster Bürgermeister
Reiner H u f n a g e l
Vorzimmer: Tanja Nell
Zimmer: | 14 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 0 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus
Tanja Nell
Zimmer: | 13 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 23 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Geschäftsleitung
Heike Greiner
Zimmer: | 16 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 13 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Kämmerei - Standesamt
Armin Bachschuster
Zimmer: | 1 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 19 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr
Werner Plettl
Zimmer: | 5 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 15 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt
Brigitte Schneller
Zimmer: | 1 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 11 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Mittagsbetreuung - Liegenschaften
Monika Goller
Zimmer: | 16 (OG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 17 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Bauamt
Jutta Schaub
Zimmer: | 4 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 14 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Rentenversicherung - Bauamt
Petra Hertlein
Zimmer: | 3 (EG) |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 26 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Bauhof
Matthias Schuh, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig
Uwe Reitlingshöfer
Heinz Rienecker
Johannes Müller
Carmen Haßler
Gebäude: | Bauhof |
Telefon: | 0 98 44 / 97 99 50 |
Telefax: | 0 98 44 / 97 99 79 |
Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.
Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien
In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
Bauleitplanungen in Aufstellung des Marktes Obernzenn - Erneute Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung für den geänderten Entwurf
BP 19 "Haus für- und miteinander Sorge tragen"
Erneute Durchführung der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für den geänderten Entwurf im Bereich des Bebauungsplans Nr. 19 „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ des Marktes Obernzenn.
24_BP_19_Diakoneo_saP_20211130.pdf
25_BP_19_Diakoneo_Baugrundgutachten_mit_Anhaengen_20210928.pdf
27_BP_19_Diakoneo_Geraeuschimmissionsprognose_2022-02-10.pdf
28_BP_19_Diakoneo_Verschattungs-bzw_Sonnenstudie.pdf
30_BP_19_Diakoneo_Planblatt_E_20230508_geaend.pdf
31_BP_19_Diakoneo_Begruendung_E20230508_geaend_mit_Anhaengen.pdf
32_BP_19_Diakoneo_VEP_E_0230508_geaend.pdf
33_BP_19_umweltbezogene_Stellungnahmen_VE_E_20230525_geweisst.pdf
34_BP_19__Datenschutzrechtliche_Informationspflichten_nach_Art._13_14_DSGVO.pdf
Landtagswahl und Bezirkswahlen in Bayern am 08. Oktober 2023
Am 8.10.2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Wahlergebnisse für den Markt Obernzenn am Wahlabend 08.10.2023
Die verläufigen Ergebnisse im >>Stimmkreis 510 Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim, Fürth Land<< werden am Wahlabend über den Stimmkreisleiter veröffentlicht.
Hier geht es zum Ergebnis für die Landtagswahl. Über diese Seite können Sie sich auch auf die Ergebnisse im Markt Obernzenn durchklicken.
Hier geht es zum Ergebnis für die Bezirkswahl. Über diese Seite können Sie sich auch auf die Ergebnisse im Markt Obernzenn durchklicken.
Allgemeine Informationen zu den Wahlen
Antworten auf Fragen wie zum Beispiel: Wer darf wählen? Wie wird gewählt? Wann wird gewählt? Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich? Was muss ich für eine gültige Stimmabgabe beachten? Wie und wo beantrage ich die Unterlagen für die Briefwahl? Und vieles mehr, finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration oder in der Broschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Einfach verstehen! Die Landtags-Wahl und die Bezirks-Wahlen in Bayern am 8. Oktober 2023
Auch das Bayerische Landesamt für Statistik informiert zu
- Wahlgebiet und Wahlorganen
- Wählbarkeit und Wahlteilnahme
- Stimmberechtigung und Stimmabgabe
- Wahldurchführung
- und am Wahlabend und danach auch über die Ergebnisse
für die Landtagswahlen und für die Bezirkswahlen.
Informationen zu den Wahlen im Markt Obernzenn
Erstmals bei den Landtags- und Bezirkswahlen 2023 wird es im Markt Obernzenn nur zwei Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl geben. Die Wahllokale beider Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.
Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 201
Zenngrundhalle, Halle 1 Süd
wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle
Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 202
Zenngrundhalle, Halle 2 Nord
wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach
Wahlbenachrichtigung
Spätestens bis zum 17.09.2023 erhalten Sie von uns einen Brief mit Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung und einem Hinweisblatt. Achtung, der Brief ist grau und recht unscheinbar im Format DIN C6 lang. Sollten Sie bis zum 17.09.2023 keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (gerne auch telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11).
Briefwahl im Markt Obernzenn
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen:
- Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
- Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn kommen – Marktplatz 9, 91619 Obernzenn – und in Zimmer 1 Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen.
- Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten. Dieser Service ist verfügbar von 11.09. bis 30.09.2023.
- Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung.
Ecke ab?!
Die Stimmzettel für die Landtagswahl (kleiner und großer grauer Stimmzettel) weisen links oben eine abgeschnittene Ecke auf. Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen der Stimmzettel in Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen, um ihnen die Stimmabgabe zu erleichtern. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl
Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 vom 01.09.2023
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in der Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 07.09.2023
Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und zur Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 vom 20.09.2023
Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Wahl-O-Mat
Veröffentlichungen des Landkreises
Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].
Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular
Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.