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Das Rathaus

Markt Obernzenn

 

Marktplatz 9

 

91619 Obernzenn

 

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

E-Mail:

info@obernzenn.de


Öffnungzeiten

Montag 

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16.30 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12.00 Uhr

Donnerstag10:00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
 
Freitag08:00 - 12.00 Uhr
 

 sowie Termine nach Vereinbarung

 

 

Johannes Weiß
Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn

Geboren am 05. September 1999 in Würzburg
wohnhaft in Obernzenn
Mitglied der Christlich-Sozialen Union in Bayern
(CSU)

"Mir ist eine offene und bürgernahe Gemeindearbeit besonders wichtig"

Gemeinderäte/-innen 2026-2032

Arold Heiko, Berger Antonia, Berger Klaus, Ell Florian, Fliegner Michael, Geißendörfer Manuela, Heindel Markus, Heinlein Armin, Hirsch Günther, Hufnagel Reiner, Probst Alexander, Reinberger Lena, Schühlein Frank, Sturm Thorsten

Die Mitglieder des Gemeinderates Markt Obernzenn

Wahlergebnisse 2026

Stimmgerechtigte: 2.065
Wähler: 1.468
Wahlbeteiligung: 71,1 %
Gültige Stimmen: 19.324
Ungültige Stimmen: 28
 

WV

Wahlvorschlag 

gültige Stimmen

Prozent

Sitze

01

CSU 

5.932

30,7 %

5

03

AfD

1.732

  9,0 %

1

04

Grüne 

2.544

13,2 %

2

09

FWG

3.229

16,7 %

2

07

LL 

2.591

13,4.%

2

09

WGE 

1.620

  8,4 %

1

10BLU1.676  8,7 %1
  
 

 

Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.

Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:

Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer

Unternzenn - Frau Andrea Rossel

Rappenau - Herr Martin Schatz

Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann

In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.

 

Erster Bürgermeister

 

Johannes   W e i ß

Vorzimmer: Tanja Nell

 

Zimmer:

14 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus

 

Tanja Nell 
 

Zimmer:

13 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 23

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Geschäftsleitung

 

Heike Greiner
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 13

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kämmerei - Standesamt

 

Armin Bachschuster
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 19

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr

 

Werner Plettl 
 

Zimmer:

5 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 15

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt

 

Brigitte Schneller
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 11

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Mittagsbetreuung - Liegenschaften

 

Monika Goller
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 17

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

  
  
  

Rentenversicherung - Bauamt

 

Petra Hertlein
 

Zimmer:

3 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 26

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Gebäudemanagement - Arbeitssicherheit - Hochbau

 

Astrid Günther
 

Zimmer:

4 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 14

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79


Bauhof

 

Heinz Rienecker, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig

Uwe Reitlingshöfer
Johannes Müller
Carmen Haßler
Erwin Fleischmann


 

Gebäude:

Bauhof

Telefon:

0 98 44 / 97 99 50

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79



Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.

Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG

 

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.

Bekanntmachung von Sitzungen des Marktgemeinderats Obernzenn

 

 

Wahlen Ortssprecherin / Ortssprecher und Ortsbeauftragte


Ortssprecherin / Ortssprecher

In öffentlicher Sitzung vom 05.08.2026 hat der Marktgemeinderat Obernzenn beschlossen, dass in den Ortsteilen Egenhausen und Unternzenn jeweils eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher zu wählen ist. Für diesen Anlass finden Ortsversammlungen statt:

  • In Unternzenn am Dienstag, den 13.10.2026 um 20 Uhr im Feuerwehrhaus
  • In Egenhausen am Donnerstag, den 15.10.2026 um 20 Uhr im Alten Schulhaus

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung „Ortssprecher“ vom 03.09.2026

Informationen zum Amt einer Ortssprecherin / eines Ortssprechers finden Sie [hier]

Ortsbeauftragte

In den Ortsteilen des Marktes Obernzenn, die nicht durch ein Gemeinderatsmitglied oder eine Ortssprecherin bzw. einen Ortssprecher im Gemeinderat vertreten sind, sind Ortsbeauftragte zu wählen. Hierzu finden Wahlversammlungen statt:

  • In Breitenau am Donnerstag, den 08.10.2026 um 18 Uhr bei Familie Limberger, Breitenau 3
  • In Rappenau am Donnerstag, den 08.10.2026 um 20 Uhr bei Familie Engelhardt, Rappenau 2, Gasthof „Zum Löwen“
  • Für Wimmelbach am Freitag, den 16.10.2026 um 20 Uhr bei Familie Badberger, Unteraltenbernheim, Hauptstr. 18, Gasthof „Schwarzer Adler“
  • In Brachbach am Montag, den 19.10.2026 um 18 Uhr bei Familie Schleyer, Brachbach 8
  • In Oberaltenbernheim am Montag, den 19.10.2026 um 20 Uhr im Feuerwehrhaus
  • In Hechelbach am Dienstag, den 20.10.2026 um 20 Uhr bei Familie Kloha, Hechelbach 1, Gasthof „Grüne Au“

Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung „Ortsbeauftrage“ vom 03.09.2026

Informationen zu den Aufgaben einer Ortsbeauftragten / eines Ortsbeauftragten finden Sie [hier]

 

Flurneuordnung Obernzenn 2 - Markt Obernzenn, Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim

Anordnung des Verfahrens - Bekanntmachung
 

Flurneuordnung aurchzenn1 - Markt Emskirchen, Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim

Änderung des Verfahrensgebietes - Bekanntmachung

 

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien

 

In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
 

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Veröffentlichungen des Landkreises

 

Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].

 

 

Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular

Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.