Grundschule Obernzenn
Herzlich Willkommen auf der Homepage der
Grundschule Obernzenn.
Unsere SchülerInnen kommen aus sämtlichen Ortsteilen des Gemeindegebietes von Obernzenn. In diesem Schuljahr sind es insgesamt 81 SchülerInnen.
Die Kinder werden in vier jahrgangsgemischten Klassen unterrichtet.
Die Klassen 1-2 sind flexible Eingangsstufen, d.h. die SchülerInnen haben die Möglichkeit diese in 1, 2 oder 3 Jahren zu absolvieren, je nach persönlicher Entwicklung. Dazu wird ein passgenaues und individualisiertes Lernangebot gemacht, dass sich eng an dem orientiert, was das einzelne Kind braucht. Die Jahrgangsmischung wird als Chance für gemeinsames Lehren und Lernen genutzt. Dieses Konzept wird in der 3. und 4. Jahrgangsstufe fortgesetzt.
Dadurch entsteht an unserer Schule ein soziales Miteinander mit familiärem Charakter. Dies wird uns auch immer wieder von Besuchern, Praktikanten und externen Lehrkräften bestätigt.
Das abwechslungsreiche Schulleben bei uns trägt zur ganzheitlichen Bildung bei. Zahlreiche Aktivitäten zeugen davon:
- Feiern im Jahreskreis, wie z.B. St.Martin, Advent, Weihnachten, Fasching
- Angebotsschule: zweimal im Jahr finden an vier Nachmittagen Angebote von externen Anbietern statt, wie z.B. Jonglieren, Fahrradreparatur, Spielen von Blasinstrumenten, Erste Hilfe usw.
- Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten
- Buchstabenfeste, Lesenächte, Wandertage
- Besuch von Betrieben im Gemeindebereich
- Besichtigung von geschichtsträchtigen Denkmälern in der Gemeinde, wie z.B. Fingalshöhle, rotes und blaues Schloss, Spinnerin
- MFM-Projekt (werteorientiertes, sexualpädagogisches Präventionsprojekt, das Mädchen, Jungen und ihre Eltern in die Pubertät begleitet)
- Theaterfahrten
- Vorlesetag
- Projektwoche und Schulfest zu unterschiedlichen Themen
- Teilnahme an Mal- und Grundschulwettbewerben, wie z.B. Mathemeisterschaft
- Klasse 2000 (bundesweit größtes Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung in der Grundschule)
- Umweltschule: naturnahes Lernen, Streuobstwiesenprojekt, Bauernhofbesuche
- Arbeitsgemeinschaften: Theater und Computer
- Schülerzeitung
- Computergestütztes Lernen
- Kooperation mit den weiterführenden Schulen
- Kooperation mit der Mittagsbetreuung
- Schulung von Alltagskompetenzen, wie z.B. wettergerechte Kleidung, gesundes Pausenbrot
- Regelmäßige Vorschulkinderbesuche in der Grundschule
Um das erfolgreiche Arbeiten an unserer Schule zu ermöglichen haben wir viele Helfer und unterstützende Institutionen:
- den Bürgermeister und die Gemeinderäte
- unsere Lehrkräfte und Eltern
- unsere Mitti-Mitarbeiterinnen
- unsere Sekretärin
- unseren Reinigungskräften
- den Bauhof und die Gemeindeverwaltung
- den Elternbeirat
- den Förderverein
- die Kindergärten
- die weiterführenden Schulen, die unsere Kinder nach der 4. Klasse aufnehmen,
- die Förderzentren und der MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst)
- die Schulberatung
- die Sponsoren, u.a. Sparkasse und VR Bank, die uns immer gerne zur Seite stehen, wenn wir sie brauchen
- den Rotary-Club für die Klasse 2000
- Baumpflegerin Barbara Stadlinger
All das führt - neben der erfolgreichen Wissensvermittlung - zum Erwerb von sozialen und emotionalen Kompetenzen, die unseren Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Vielen Dank an alle die dazu beitragen!
Besuch im Germanischen Nationalmuseum
Heute, am 21.6.23, hat sich die ganze Schule in Bad Windsheim am Bahnhof getroffen. Dann sind wir mit dem Zug nach Neustadt Aisch gefahren. Dort mussten wir umsteigen. Dann sind wir mit dem nächsten Zug bis Nürnberg gefahren. Danach mussten wir ins Museum laufen. Alle Klassen waren aufgeteilt. Jede Klasse hatte eine Führerin. Unsere Klasse schaute sich lauter Sachen zum Thema Märchen an. In einer Abteilung gab es einen Spiegel und ein goldenes Teeservice. In der nächsten gab es einen Schlitten, Ritter und Rüstungen. Und es gab ganz viele wunderschöne Kleider. Als wir alles angeschaut hatten, malten wir noch ein Bild. Dann sind wir mit dem Zug nach Neustadt gefahren und von dort nach Bad Windsheim. Das war toll. (von Lenny 1/2b)
Projektwoche Märchen
Märchenchallenges
Wir hatten eine tolle Projektwoche. Bei Frau Fink haben wir mehrere Aufgaben gemacht. Lustig war, als wir Äpfel geangelt haben. Wir haben auch etwas mit Seilen gemacht. Alle hatten sehr viel Spaß. ( von Henri, Marie, Antonie, Jan, 2. Klasse)
Märchenerzählerin
Am Freitag war eine Märchenerzählerin zu Besuch. Sie hat uns zwei Geschichten erzählt. Es waren die Geschichten „Das Töpfchen“ und „Der lustige Esel“. Sie hatte auch eine Zauberkugel. Immer, wenn sie die Kugel gedreht hat, hat sie angefangen zu singen. Dann hat sie uns immer ein neues Märchen erzählt. Was für ein schöner Tag! (von Liara, Annalena, Lino, Leonte, 2. Klasse)
Green Screen
In der letzten Juniwoche hatten wir Märchenprojektwoche. Ich war gleich montags bei Frau Fink. Wir haben Filme gedreht. Man musste sich einen Hintergrund aussuchen. Dann konnte man passende Bewegungen machen und auf dem I-Pad mit dem Hintergrund zusammenstellen und Ton dazufügen. Das hat mir viel Spaß gemacht. (von Amelie, 2. Klasse)
Das Lied der bunten Vögel
Bei Herrn Zechmeister konnten wir in der Projektwoche fünf bunte Vögel basteln. Zuerst hörte man eine Geschichte über fünf bunte Vögel. Die Vögel waren weiß, rot, grün, blau und gelb. Nachdem man die Geschichte gehört hatte, setzte man sich zu zweit zusammen und holte buntes Papier. Aus dem Papier bastelte man zwei bunte Vögel. Wenn alle fertig waren, kamen alle zur Tafel. Dort hörte man die Geschichte ab einer bestimmten Stelle noch mal. Wenn der Erzähler dann z.B. etwas über den blauen Vogel erzählte, standen die Kinder mit den blauen Vögeln auf und gingen zur Tafel. In der Geschichte kam auch ein Bauer vor, der stand immer an der Tafel. Wenn die Geschichte zu Ende war, rannten alle Kinder mit den Vögeln im Klassenzimmer herum und sangen mit. War das Lied zu Ende, gab man die Vögel ab und ging in sein Klassenzimmer. Das war ein schöner Tag. ( von Ricarda, 4. Klasse)
Learning apps
Wir haben bei Frau Kämmerer eine LearningApp gemacht. Es gab ein paar Schwierigkeiten. Aber dann hat es bei den Kindern geklappt. Man konnte auswählen: Quiz, Pferderennen, Teile zusammen schieben mit Märchen. Wir haben Vierergruppen gemacht und verschiedene Märchen in eine LearningApp. (von Leandro, 4. Klasse)
Theater basteln
Zuerst hat Frau Greulich uns zwei Geschichten vorgelesen. Sie hießen „Die Bienenkönigin“ und „Die drei Federn“. Wir haben aus Karton über das erste Märchen „Die Bienenkönigin“ ein Theater gebastelt. Ich habe die zwei Versteinerungen von den zwei älteren Brüdern gebastelt. Es hat viel Spaß gemacht.
Robin Hood
Bei Frau Rebel und Frau Dienesch haben wir Robin Hoods Leben angeschaut. Am Anfang haben wir durchgesprochen, wer bei Robin Hood mitspielt. Frau Rebel hat uns Wörter auf Englisch gesagt und wir haben Sie genauso nachgesprochen, wie Frau Rebel es gesagt hat. Wir haben Robin Hoods „cleverer Trick“ nachgespielt. Bei der Geschichte geht es darum, wie der Sheriff im Wald herumreitet und er gesagt hat: „Wir müssen Robin Hood fangen!“ Robin Hood hat gehört wie der Sheriff das gesagt hat und Robin Hood hat mit seinem Pfeil und Bogen den Hut vom Sheriff weggeschossen. Dann hat sich Robin Hood reiche Kleider angezogen. Dann hat er zum Sheriff und seinen Männern gesagt: „Ihr bekommt neue Kleider!“ Der Sheriff und seine Männer haben sich umgezogen und auf neue Kleider gewartet. Dann hat sich Robin Hood wieder seine alten Kleider angezogen. Als er vorm Sheriff stand hat er einen Pfeil eingelegt und auf den Sheriff gedeutet, dass er und seine Männer wegsollen. Robin Hood hat die Kleider vom Sheriff aufgehoben und hat sie den Armen gegeben. Die Armen haben Robin Hood als Held gefeiert. Am Ende haben wir Robin Hood noch mal nachgespielt und haben einen Keks dafür bekommen. (von Michael, 3.Klasse)
Bibliothek der ungeschriebenen Bücher
Wir haben bei Frau Winkler Buchtitel gestaltet. Als Erstes haben wir eine weiße Karte bekommen, dann haben wir aus Papierwörter, -zahlen und auch -buchstaben einen Titel gesucht. Dann haben wir zuerst die Karte gestaltet und anschließend den Titel aufgeklebt. Ich fand es sehr schön und witzig, außerdem konnte man seiner Fantasie freien Lauf lassen. (von Maja, 4.Klasse)
Sommerfest
Am Freitag war das Sommerfest. Alle Eltern, Omas, Opas, Cousinen, Cousins … und andere Verwandte kamen. Als Erstes mussten die Theaterkinder sich umziehen. Danach war die Aufführung der Theaterkinder. Sie spielten „Die Bremer Stadtmusikanten“. Um 16 Uhr kam der Eismann, jedes Kind hatte einen Gutschein für eine Kugel Eis. Im Schulhaus gab es viele Stationen. Man konnte QR-Codes scannen. Dann kam man auf eine App über Märchen, die die Kinder selbst erstellt hatten. Man konnte sich Videos, die die Kinder selbst aufgenommen hatten, anschauen. Und man konnte sich Theater anschauen, die die Kinder in einem Karton gebastelt hatten. Es gab noch eine kleine Tafel, da stand die Geschichte von Robin Hood drauf. Man konnte sich schminken lassen und man konnte Gegenstände erfühlen. (von Lenny, 2. Klasse)
Sommerfest – Teil zwei
Wir hatten Sommerfest. Frau Rebel und Frau Dienesch haben uns angemalt. Es gab auch eine Kiste, da hat jemand Sachen reingelegt. Wenn wir alles richtig gehabt haben, durften wir uns ein Gummibärchen aussuchen. Wir konnten Zauberstäbe bei der Frau Kämmerer basteln. Bei der Frau Scheiderer konnte man Becher abwerfen und beim Herrn Zechmeister haben wir „Weitwurf“ gemacht. (von Leonie, 2. Klasse)
















Der erste Schultag
Mit einem Gottesdienst begann am 12.9. 2022 der Unterricht für die Kinder der Obernzenner Grundschule. Pfarrerin Julia Schwab stimmte alle Schulkinder, Lehrkräfte und Eltern beschwingt auf das neue Schuljahr ein. Sie sprach den Schulanfängern und ihre Eltern Gottes Segen ganz persönlich zu.
Anschließend wurden die Erstklässler im Schulhof von Schulleiterin Petra Fink willkommen geheißen und mit einem Lesezeichen beschenkt.
Zunächst mit Eltern, dann ganz alleine startete der Unterricht in den beiden Klassen. Wir freuen uns, dass ihr „Neuen“ jetzt bei uns seid!
Hörspiel "Die Rückkehr des Rattenfängers"
Hier findet ihr das tolle Hörspiel der Theater AG 2122
Unsere Schülerzeitung ZennZi
Hier der Link zur ZennZi aus dem vergangenen Schuljahr
Viel Spaß beim Lesen, vor allem da es für das aktuelle Schuljahr keine ZennZi geben wird.
Das Büchertauschregal
Hier könnt ihr Bücher ausleihen, lesen, genießen, neu entdecken, tauschen...
Das Schulbustraining der Erstklässler
Richtiges Verhalten auf dem Schulweg ist in den ersten Wochen auch bei uns ein großes Thema. So durften unsere ersten Klassen am Donnerstag, den 29. September in Bad Windsheim direkt vor Ort erfahren, was es rund um das Mitfahren im Schulbus alles zu beachten gibt.
Besonders erstaunt waren alle darüber, dass man in einem bestimmten Bereich neben dem Bus eine ganze Gruppe Kinder für den Fahrer unsichtbar machen kann. Dieses und weitere Beispiele für den „toten Winkel“ wurde den Kindern sehr anschaulich nähergebracht.
Abschluss unseres Trainings bildete eine Vollbremsung des Busfahrers mit uns als Mitfahrern. Anhand einer gefüllten Kanisterflasche, die im Mittelgang im Bus platziert wurde, konnten wir erfahren welche Sicherheit das richtige Sitzen und Anschnallen uns bietet. Wie gut, dass wir auch wissen, wo die Büchertasche ihren Platz hat!
Vielen herzlichen Dank an die Firma Thürauf und die Polizei Bad Windsheim für dieses kindgerechte Training!
Frau Rebel und die Kinder der ersten Klassen
Apfelsaftpressen und Wandertag
Der perfekte Herbsttag für einen Ausflug
Bei strahlendem Sonnenschein machte sich die Klasse 1/2b zu ihrem Wandertag auf. Das Ziel waren die Hecken rund um Obernzenn. Toll, dass es bei uns in der Natur so viel zu entdecken gibt. Auf der Streuobstwiese und am Spielplatz am See war genügend Zeit zum Brotzeit machen und Spielen.
Unser neues Klettergerüst
Endlich konnte unser neues Klettergerüst eingeweiht und von den Kindern erobert werden. Danke an alle SpenderInnen und HelferInnen.
Herbstfest auf der Streuobstwiese
So hat Michael aus der 3/4a das Hersbtfest erlebt:
Heute waren wir auf der Streuobstwiese.
Wir haben ganz verschiedene Stationen gemacht. Bei Frau Rebel haben wir ein Spiel gespielt dass ging so: wir haben uns einen guten Hinweis gesucht den wir wiedererkennen. Dann haben wir einen Ball auf einen anderen Ball geworfen. Derjenige, der am nächsten dran war hat gewonnen. Bei Herrn Zechmeister haben wir Nüsse gesammelt. Insgesamt waren es 123 Nüsse. Wir haben bei Frau Fink Apfellauf gemacht. Ich war ein bisschen traurig, weil wir nicht alle Stationen machen konnten. Ich konnte den Apfellauf nicht machen. Bei Frau Kämmerer haben wir lustige Baumgesichter gemalt. Das hat mir Spaß gemacht. Bei Frau Greulich und Jessi haben wir uns über Wurzeln unterhalten. Ich fand das interessant, weil wir dabei was über die Natur gelernt haben. Bei Frau Anne Fink haben wir Wikingerschach gespielt. Ich, Marius und Jan und Mihai haben gewonnen. Viel Spaß hatte ich beim Schubkarrenrennen. Da hatten wir uns Handschuhe angezogen und drei Holzstücke aufgeladen. Wer als erstes über den Parcours gekommen ist hat gewonnen. Bei dem Parcours war eine Wippe, Slalom und über einen Reifen wo Holz angelehnt war. Ich war zweimal der Gewinner. Dann war Vesperpause. Als nächstes haben wir Äpfelspiralen bei Frau Stadlinger gemacht. Dann sind wir zum Abschlusskreis auf die Wiese gegangen. Da haben wir besprochen wie es jetzt weitergeht. Dann hat sich jedes Kind bei seiner Lehrerin aufgestellt. Anschließend sind wir zurück zur Schule gelaufen. In der Schule haben wir unsere Sachen ausgezogen und sind zum Essen an unseren Platz gegangen. Das war der schönste Tag in der Woche.
Unsere Hörspiel AG hat gewonnen!
Ein aufregender Abend erwartete die Kinder der Hörspiel AG aus dem letzten Schuljahr mit ihren Eltern und Frau A. Fink.
Im Kulturforum in Fürth fand am 12.9.22 die Preisverleihung des Hörwettbewerbs „Hört! Hört!“ statt.
Insgesamt 135 Beiträge wurden eingereicht und in verschiedenen Kategorien bewertet. Wir wurden für unsere Produktion
"Die Rückkehr des Rattenfängers" sehr gelobt und mit dem 2. Preis in der Kategorie Hörspiel ausgezeichnet.
Über die Urkunde, die Hörspiel-CDs und den Geldpreis haben sich alle sehr gefreut.
Der deutschlandweite Vorlesetag am 18.11.22
Vielen Dank an alle Leser!
Unser Bastelnachmittag am 18.11.22
So viele fleißige Hände fertigen kreative Gegenstände für unsere Losbude. Vielen Dank!
Das Weihnachtsspiel für am Adventsmarkt
Am dritten Adventssamstag haben wir in der Kirche unser Weihnachtspiel vorgeführt. Und es hat so toll geklappt!
Unser Besuch im Theater Fürth
Im Theater (ein Bericht von Ben, Leonie und Lara aus der Klasse 2b)
Am Freitag hat sich die ganze Schule getroffen. Alle Klassen waren dabei.
Dann sind wir mit dem Zug nach Fürth gefahren. Wir mussten zweimal umsteigen. Die Zugfahrt war schön. Als wir angekommen sind, mussten wir laufen, laufen und laufen. Als wir endlich angekommen sind, war das Theater ausgerechnet noch geschlossen. Wir sind dann einfach auf den Spielplatz gegangen, bis es offen hatte.
Die Sitze im Theater waren bequem. Da hing ein großer Kronleuchter. Fast alles war aus Gold. Es waren viele Zuschauer da. Das Theater war groß.
Das Märchen hieß: Die weiße Rose. In der Vorstellung war ein Schloss. Es gab drei Schauspieler und drei Tänzer.Die Hauptpersonen hießen Saschko und Lana. Da war auch ein Monster und Waldgeister für Wind, Erde und Wasser. Im Schloss war ein Ungeheuer. Das Ungeheuer liebte die Rose. Das Monster war braun, es war in Echt ein Mädchen, zum Glück.
Mir gefiel die Musik. Sie haben alle getanzt, das war wunderschön.
Besuch in der Schreinerei Berger
Am 23.12.22 durften sich die 3-4 a und die 3-4 b die Schreinerei Berger anschauen. Und obwohl einige Kinder gar keinen Untericht hatten, sind sie mitgegangen. Herr Berger hat uns ganz viele Werkzeuge und Maschinen gezeigt, mit denen er Möbel für z.B. Küchen baut. Die SchülerInnen hatten ganz viele Fragen, z.B. welche Hölzer er verwendet, was ein Schreiner anzieht und wie viel er verdient.
Zum Schluss hat jeder noch eine orangefarbene Box mit Hobelspänen und eine Stifteablage bekommen. Da diese noch geschliffen werden sollte, hat jeder auch Schleifpapier erhalten. Und Gummibärchen und Lebkuchen gab es auch noch.
Noch mal vielen Dank an Herrn Berger für die tolle Führung und an so viele interessierte Schülerinnen und Schüler.
Unser Ausflug zur Firma Loscher
Die 3/4a und die 3/4b sind am 17.1.2023 mit dem Bus zur Brauerei Loscher nach Münchsteinach gefahren. Herr Scheuerlein hat uns dazu eingeladen.
Anschließend wurden wir in Gruppen eingeteilt.
Bei der ersten Runde wurde Bier gebraut. Dazu braucht man Malz, Wasser und Aromahopfen. Der Hopfen wird bei 100 Grad gekocht. In einem anderen Behälter wird das Malz dazu gemischt. In den Tanks sind 15.000 Liter, 6000 Liter und 8000 Liter. An einem Tag werden 60.000 -70.000 Flaschen befüllt. Maximal 30.000 alte Flaschen werden in einer riesigen Waschmaschine gesäubert. Man kann Flaschen bis 20-mal wiederverwenden. Danach werden die Flaschen an drei Seiten fotografiert, damit kann man sie überprüfen. Kaputte Flaschen landen in einem Container. Sie werden eingeschmolzen und zu neuen Flaschen verarbeitet.
Bei der dritten Station werden Flüssigzucker, Kohlensäure und Sirup zum Wasser gegeben. Das ergibt Club Mate.
In der vierten Station wurden die Flaschen aufgefüllt. Danach wurden sie über ein Förderband transportiert. Dann wurden die Deckel drauf gedreht und zugedrückt. Jetzt wurden die Flaschen beschriftet. Die Etiketten haben verschiedene Schriften, weil die Flaschen in viele verschiedene Länder geliefert werden, sogar bis Neuseeland.
Es gibt rund 200 Maschinen bei der Brauerei Loscher. Es gibt 33 verschiedene Getränkesorten. Beim Loscher kann man für ein Fest auch einen Kühlschrank ausleihen.
Am Schluss bekam jeder ein Kartenspiel, eine Box mit Süßigkeiten und eine Käppi geschenkt. Es war ein sehr schöner Ausflug.
Faschingsfeier
Am 17.02.23 haben wir Fasching gefeiert.
Mit-Mach-Oper Peter und der Wolf
Am 09.03.23 durften alle Kinder beim Musikstück "Peter und der Wolf" mitspielen, zuschauen, klatschen, lachen, tanzen...
Sprechstunden unserer Lehrkräfte
Frau Clarissa Rebel | nach Vereinbarung |
Frau Anne Fink | nach Vereinbarung |
Frau Petra Fink | nach Vereinbarung |
Herr Klaus Zechmeister | nach Vereinbarung |
Frau Anja Dienesch | nach Vereinbarung |
Frau Carina Scheiderer | nach Vereinbarung |
Frau Beate Greulich | nach Vereinbarung |
Frau Birgit Kämmerer | nach Vereinbarung |




An unserer Schule gibt es aktuell zwei flexible Eingangsstufen, die 1-2 a und b und zwei Kombi-Klassen, die 3-4 a und b.
Termine im Schuljahr 2022/2023
Oktober / November | 31.10.- 05.11.22 Herbstferien 11.11.22 St. Martin 16.11.22 Buß- und Bettag 18.11.22 Bastelnachmittag von 15-18 Uhr |
Dezember | 15.12.22 1.Elternsprechabend 10.12.22 Weihnachtsmarkt 24.12-07.01.23 Weihnachtsferien |
Januar | 20.01.23 Zwischeninformation für die 4.Jahrgangsstufe |
Februar | 20.02.-24.02.23 Faschingsferien |
März | 27.03.23 2.Elternsprechabend |
April | 03.04.-15.04.23 Osterferien |
Mai | 02.05.23 Übertrittszeugnisse für die 4.Jahrgangsstufe 26.05.22 Christi Himmelfahrt |
Juni | 30.05.-18. 06.23 Pfingstferien |
Juli / August | 28.07.23 Jahreszeugnis 31.07.23 Sommerferien |
Als Mitglied des Fördervereins Grundschule Obernzenn unterstützen Sie unsere Arbeit. Der Verein setzt da an wo das Schulbudget begrenzt ist.
Letztendlich kommt jeder Beitrag direkt den Kindern zugute, die so in den Genuss besonderer Angebote kommen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,- € pro Jahr und ist steuerlich absetzbar.
Auch für Einzelspenden sind wir sehr dankbar.
Förderverein Grundschule Obernzenn
1. Vorstand Michaela Scherbaum
Schulstraße 11
91619 Obernzenn
Nachstehend können Sie den Flyer des Fördervereins downloaden:
Flyer_Förderverein_Obernzenn.pdf
Auch im Schuljahr 2022/2023 gibt es eine Mittagsbetreuung an der Grundschule in Obernzenn.
Das hat sich bewährt:
- die Hausaufgabenbetreuung
- die Gelegenheit zu einem Mittagsessen
- ein Betreuungsangebot nach einem mit der Schulleitung abgestimmten pädagogischen Konzept
- nochmals unveränderte Elternbeiträge
- viele abwechslungsreiche Projekte.
In der Mittagsbetreuung wird es mit 14:00 Uhr und 15:30 Uhr weiterhin feste Abholzeiten geben.
Weiteres zu den Zielen und Inhalten der Mittagsbetreuung und zu WO – WER – WANN finden Sie auf unserem Infoblatt sowie auf der Anmeldung zur Mittagsbetreuung in der Grundschule Obernzenn für das kommende Schuljahr 2022/2023.
Unser Elternbeirat: | |
1. Vorsitzende | Sonja Limbacher |
2. Vorsitzende | Bianca Schürmer |
Schriftführerin | Diana Endreß |
Kassiererin | Carolin Ferber |
Unsere Klassenelternsprecher*innen 2021/22 | |
Klasse 1/2 a | 1. Viktoria Wilkins-Zander 2. Christine Kühnl |
Klasse 1/2 b | 1. Dilorom Hofmann 2. Kristin Schierlein |
Klasse 3/4 a | 1. Karolin Schuh 2. Daniela räuber |
Klasse 3/4 b | 1. Mandy Rohr 2. Anett Swatosch |
Hier finden Sie wichtige Verknüpfungen und Dokumente zum Download :
Kontakt
Grundschule Obernzenn
Schulstraße 11
91619 Obernzenn
Telefon: 0 98 44 / 2 78
Telefax: 0 98 44 / 97 66 00
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Verwaltung
Elke Schwarz
Bürozeiten
Montag und Donnerstag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Schulleitung
Petra Fink, Rektorin
Impressum
Herausgeber
Grundschule Obernzenn
Schulstr. 11 in 91619 Obernzenn
Tel.: 09844-278
Fax :09844-976600
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Petra Fink
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch die Gemeinde Obernzenn und shockbox IT, Inh. Christian Sturm, Margarete-Ries-Str. 24, 91619 Obernzenn in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
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Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
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Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
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Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
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Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)
Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener Daten) durch.
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Namen, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Namen und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Namen und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO) das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
- die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
- die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
- das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung MSO)
- die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
- die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 3336 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
- Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
Nur bei Berufsschulen:
- die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
- die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
- der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
| Betroffene Daten | Aufbewahrungszeit/ |
1. | Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift | 50 Jahre |
2. | Leistungsnachweise | 2 Jahre |
3. | alle übrigen Daten | 1 Jahr |
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:
Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)
b) Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 3336 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
c) Daten des nicht unterrichtenden Personals
Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§§ 3336 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Dauer der Speicherung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.