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Neubau und Erweiterung der Kindertagesstätte "Sonnenblume" in Obernzenn

Neueste Informationen zum Planungs- und Bauprojekt KiTa Schulstraße in Obernzenn für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Sonnenblume“

September 2026 

Baugenehmigung wurde erteilt - Planung geht ins Detail 
 
Die sehnlich erwartete Baugenehmigung für den Neubau und die Sanierung der Kindertagesstätte Sonnenblume wurde Anfang September vom Landratsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim erteilt. Im Vorfeld fanden im Rahmen eines „Runden Tisches“ Abstimmungsgespräche mit der Kindergartenaufsicht, den Vertretern der Kirche und der Verwaltung statt. 
Zur weiteren Planung haben die Architekten eine Vielzahl von Mustern und Vorschlägen zum Bemusterungstermin im Rathaus mitgebracht. Ausgewählt wurden Farben und Materialien für die Böden, Fliesen, Wände und Decken im Innenbereich aber ebenso für die Fassade und Fenster. Das abgestimmte Farb- und Gestaltungskonzept soll ein freundliches und harmonisches Umfeld schaff en, in dem sich sowohl die Kinder als auch die Mitarbeitenden der Kita wohlfühlen können. Ein weiterer Diskussionspunkt war auch die Prüfung zur Kostenreduzierung in verschiedenen Bereichen, die vorgeschlagenen Änderungen und Maßnahmen werden nun von den Planern geprüft. 
Mit großer Spannung wird im Moment darauf gewartet, wie die Förderhöhe durch die Regierung ausfallen wird. Der entsprechende Bescheid steht noch aus und wird voraussichtlich in den kommenden Wochen vorliegen,  …..bleiben wir gespannt! 

Januar 2026

Die Architekten stellen ihre Planungsentwürfe vor

Seit Juni 2025 fanden nun insgesamt 4 Workshops zusammen mit den Planern, den Vertretern der Kirche, Schule und Verwaltung statt. Viele kreative Ideen wurden gesammelt und in die Planung mit aufgenommen und auch mit den zuständigen Fachbehörden wurden Abstimmungen getroffen. Entstanden ist ein sehr schöner, aber dennoch funktionaler Grundrissplan mit außergewöhnlicher Aufteilung, und viel Platz für das Konzept der Kindergartenleitung.  Das bisherige Gesamtergebnis inclusive Kostenschätzungen wurde am 14.01.2026 von den beiden Architekten Hr. Fürhäußer und Hr. Hirsch in der öffentlichen Sitzung den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt. Das gesamte Konzept wurde sehr positiv aufgenommen. Über bestimmte bauliche Ausführungen, wie die Dachform und die Bauweise muss der Gemeinderat noch entscheiden, dies soll in der Sitzung im Februar 2026 geschehen.

Mai 2025

Ausschreibung der Planungsleistungen

Das Projekt geht endlich weiter! Die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen ist nun abgeschlossen, die Präsentationen und Verhandlungsgespräche mit den möglichen Planungsbüros wurden Mitte Mai durchgeführt.

Anfang Juni wird der Marktgemeinderat die Beauftragung der Planungsbüros beschließen. Ende Juni wird das Projektauftakt-Gespräch mit allen Beteiligten stattfinden.

05.07.2023

Die eingegangenen Bedenken und Einsprüche werden im Gemeinderat behandelt und beschlossen.
Die eingegangenen Vorschläge von den Ämtern und anderen Personen wurden bei der Gemeinde besprochen. Die Igel werden ausgesperrt. Es ist schade, dass die Wiese nicht weiter gemäht werden darf, aber es ist wichtiger, endlich genügend Platz für die Kinder der Marktgemeinde Obernzenn zu schaffen.

19.06.2023

Auftaktgespräch für die Bedarfsabfrage zur Erweiterung Kita „Sonnenblume“.
Die Kindertagesstätte und evangelische Kirchengemeinde Obernzenn sind eingeladen. Sie äußern der Gemeinde, was sie von dem neuen Kindergarten erwarten und sich wünschen. Die Gemeinde will ein einstöckiges Haus bauen und überlegt, wie es aussehen soll. Ziel ist es, die Kindertagesstätte so schnell wie möglich zu bauen.

03.05.2023

Die Erwerbsaussichten für das Nachbargrundstück werden konkret und rücken in erreichbare Nähe.
Die Gemeinde möchte die freie Wiesenfläche direkt neben der Kindertagesstätte kaufen.

02.05.2023

Die Behörden und die Öffentlichkeit werden beteiligt.
Ämter und allgemein Personen können und durften Bedenken und Einwände vorbringen.

01.03.2023

Auslegung des Vorentwurfs Bebauungsplan* Nr. 18 Kita Schulstraße.
Die Gemeinde Obernzenn legte fest, wie das Grundstück bebaut, bepflanzt und benutzt werden darf.

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* Was ist ein „Bebauungsplan“

Bebauungsplan:
Bebauungspläne weisen darauf hin, welche Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief und hoch (maximal) ein Grundstück bebaut werden darf bzw. erlaubt ist. Bebauungspläne sollen die Ordnung in einem Gemeindegebiet regeln. Einfach gesagt: Bebauungspläne regeln, dass nicht jeder einfach so baut wie er „Lust und Laune hat“. Es ist kein tatsächlicher Bauplan oder Bauentwurf.

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05.08.2020

Der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 18 Kita Schulstraße wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB vom Marktgemeinderat Obernzenn gefasst.
Die aktuellen Räume unserer Kindertagesstätte sind nicht mehr ausreichend. Die Gemeinde Obernzenn möchte die Kindertagesstätte auf dem Nachbargrundstück des Kindergartens größer bauen.