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Das Rathaus

Markt Obernzenn

 

Marktplatz 9

 

91619 Obernzenn

 

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

E-Mail:

info@obernzenn.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Montag

13:00 - 16:30 Uhr

Donnerstag

13:00 - 18:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

Erster Bürgermeister & Leiter der Verwaltung
des Marktes Obernzenn

Name: Reiner Hufnagel
Geburtstag: 28. April 1968
Familienstand: verheiratet
Partei: FWG

 

Beruflicher Werdegang

- Beamtenanwärter mittlerer Dienst (Landratsamt Neustadt/Aisch)
- Beamter mittlerer Dienst (Landratsamt Fürth)
- Berufsoberschule
- Studium
- Beamter gehobener Dienst (Stadt Fürth)
- Erster Bürgermeister des Marktes Obernzenn seit 01.05.2020

Gemeinderäte/-innen 2020-2026

Bauereiß Tobias, Crane Sylvia, Horneber-Schühlein Silke (2. Bürgermeisterin), Lober Gabriele, Müller Markus, Rechter Gerd, Ried Harald, Schühlein Frank, Schuh Armin, Sperk Wolfgang, Spyra Ralf, Stadlinger Barbara, Stammberger Matthias, Weiß Johannes

Wahlergebnisse 2020

Stimmgerechtigte: 2.137
Wähler: 1.428
Wahlbeteiligung: 66,82%
Gültige Stimmen: 34.571
Ungültige Stimmen: 43
 

WV

Wahlvorschlag 

gültige Stimmen

Prozent

Sitze

01

CSU 

6.928

%

3

07

FWG

8.731

%

3

08

LL 

5.165

%

2

09

Freie Bürger

5.054

%

2

10

WGE 

4.433

%

2

11

Bürgerliste Urphertshofen 

4.260

%

2

  
 

 

Alle Ortsteile die durch ein Gemeinderatsmitglied im Ratsgremium vertreten sind, haben keinen eigenen Ortsbeauftragten. Bei Anliegen können sich an ihren Gemeinderat oder ihre Gemeinderätin wenden.

Ortsbeauftragte der Amtszeit 2020 - 2026:

Breitenau - Herr Fritz Herbolsheimer

Unteraltenbernheim - Herr Günther Hirsch

Unternzenn - Frau Andrea Rossel

Rappenau - Herr Alexander Pfeiffer

Wimmelbach - Herr Pascal Hofmann

In unserer kleinen Verwaltungseinheit gibt es keine eindeutige Ämtergliederung, wie Sie sie aus Städten kennen. Damit Sie bei uns schnell Ihren richtigen Ansprechpartner finden, haben wir unter ServiceStichworte zu unseren Tätigkeiten gelistet, die
Sie direkt zum richtigen Sachbearbeiter führen.

 

Erster Bürgermeister

 

Reiner   H u f n a g e l

Vorzimmer: Tanja Nell

 

Zimmer:

14 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 0

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Vorzimmer Bürgermeister - Tourismus

 

Tanja Nell 
 

Zimmer:

13 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 23

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Geschäftsleitung

 

Heike Greiner
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 13

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kämmerei - Standesamt

 

Armin Bachschuster
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 19

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Kasse - Öffentliche Abgaben - Feuerwehr

 

Werner Plettl 
 

Zimmer:

5 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 15

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Meldewesen - Passamt - Soziales - Mitteilungsblatt

 

Brigitte Schneller
 

Zimmer:

1 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 11

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Mittagsbetreuung - Liegenschaften

 

Monika Goller
 

Zimmer:

16 (OG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 17

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

  
  
  

Rentenversicherung - Bauamt

 

Petra Hertlein
 

Zimmer:

3 (EG)

Telefon:

0 98 44 / 97 99 26

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79

 

Bauhof

 

Matthias Schuh, Leiter des Bauhofes
Gerhard Leidig

Uwe Reitlingshöfer
Heinz Rienecker
Johannes Müller
Carmen Haßler


 

Gebäude:

Bauhof

Telefon:

0 98 44 / 97 99 50

Telefax:

0 98 44 / 97 99 79



Um die Aufgaben des Bauhofes zu erfüllen, sind wir laufend unterwegs. Sollte im Bauhof niemand vor Ort sein, um Ihren Anruf entgegen zu nehmen, ist eine Rufumleitung auf den diensthabenden Bauhofmitarbeiter eingestellt.

Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG

 

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.

 

Widerspruchsrecht von Wahlberechtigen bei Gruppenauskünften an Parteien

 

In den sechs Monaten vor einer Wahl dürfen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte zu Meldedaten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden (§ 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz).
Die betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz).

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Auskunft aus dem Melderegister an politische Parteien vor Wahlen. Wie Sie den Eintrag einer Übermittlungssperre (Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten) beantragen können, finden Sie auf dem Bayernportal.
 

Plakatierungsverordnung vom 01.05.2024
 

Der Marktgemeinderat Obernzenn hat am 10.04.2024 eine neue „Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit“ beschlossen. Die Neuregelung gilt ab dem 01.05.2024. Die Bekanntmachung der neuen Plakatierungsverordnung erfolgte am 25.04.2024.

 

 

Bauleitplanungen in Aufstellung des Marktes Obernzenn - Satzungsbeschluss BP 19 "Haus für- und miteinander Sorge tragen"


Der Marktgemeinderat Obernzenn hat am 17.01.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ des Marktes Obernzenn gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 08.02.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ des Marktes Obernzenn in der Fassung vom 02.11.2023 in Kraft.

36_BP_19_Diakoneo_Planblatt_S_20231102.pdf
37_BP_19_Diakoneo_Begruendung_S_20231102_mit_Anhaengen.pdf
38_BP_19_Diakoneo_VEP_S_20231102.pdf
39_BP_Diakoneo_Zusammenfassende_Erklaerung_BauGB_10a_2024-02-08_mU.pdf
40_BP_19_Diakoneo_Satzungsbeschl_Bekanntmach_2024-02-08_mU.pdf
41_BP_19_Diakoneo_Satzungsbeschl_Bekanntmach_2024-02-08_Lageplan.pdf

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Europawahl am 09. Juni 2024
 

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Bei uns im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wird am 09.06.2024 in einer zweiten Wahl auch ein neuer Landrat / eine neue Landrätin gewählt.

 

Allgemeine Informationen zur Europawahl

Informationen für Wählende finden sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Dort erfahren sie zum Beispiel auch, dass das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden ist. Oder dass der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. zur Europawahl in einem Pilotprojekt den Blinden und Personen mit Sehbehinderung erstmals bundesweit die Möglichkeit gibt, sich barrierefrei im Internet und auch telefonisch über Stimmzettelinhalte zu informieren oder wie gewohnt über die Landesverbände Wahlschablonen mit dazugehöriger Informations-CD verschickt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt Online oder mit dem Heft „Europa wählt (2024)“ zum Download unter anderem, wie das Wählen im Wahllokal funktioniert oder wie sie Briefwahl beantragen, wenn sie nicht ins Wahllokal gehen können und vieles mehr.

 

Wahlbenachrichtigung im Markt Obernzenn

Spätestens bis zum 19.05.2024 erhalten sie von uns einen Brief mit ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung für die Europawahl.

Für die weitere Wahl am 9.6.2024, die Wahl der Landrätin / des Landrats erhalten sie einen separaten Wahlbenachrichtigungsbrief, ebenfalls bis spätestens 19.05.2024. Diese Wahlbenachrichtigung gilt gleichzeitig auch für den Fall einer Landrats-Stichwahl am 23.6.2024.

Aus logistischen Gründen erhalten sie ihre Wahlbenachrichtigung für die beiden Wahlen leider nicht zeitgleich. Zuerst gehen die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl in den Versand und werden im Markt Obernzenn wie gewohnt durch die Amtsbotinnen und Amtsboten verteilt. Danach erst werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl über die Deutsche Post direkt an sie verschickt.

Sollten sie bis zum 19.05.2024 für eine oder beide Wahlen keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden sie sich bitte umgehend bei uns im Rathaus in 91619 Obernzenn, Marktplatz 9, am besten telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11, Zentrale: 0 98 44 / 97 99 0.

 

Briefwahl im Markt Obernzenn

Wenn sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Europawahl und für die Landratswahl sind jeweils eigene Anträge (also zwei Anträge) erforderlich. Nutzen Sie dazu am besten den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung:

  • Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie einen Vordruck, mit dem sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn, Marktplatz 9, kommen und in Zimmer 1 ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen (möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen – am besten kurz anrufen unter 0 98 44 / 97 99 11).
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind auf ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.


Wahl im Wahllokal am Wahlsonntag

Im Markt Obernzenn gibt es zwei (Wahl- oder) Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl. Die Wahllokale beider (Wahl-) Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 0001

Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle


Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 0002

Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach


Bekanntmachungen zur Europawahl

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024

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Landratswahl am 09. Juni 2024

 

Gleichzeitig mit der Europawahl findet bei uns im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim am 9. Juni .2024 in einer zweiten Wahl die Wahl der Landrätin / des Landrats statt.

Bei der Landratswahl kann es zu einer Stichwahl kommen. Termin für die mögliche Stichwahl ist der 23. Juni 2024.

 

Informationen zur Landratswahl

Informationen zur Neuwahl der Landrätin / des Landrats im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim finden Sie auf den Internetseiten des Landkreises.

 

Wahlbenachrichtigung im Markt Obernzenn

Spätestens bis zum 19.05.2024 erhalten sie von uns einen Brief mit ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Landrätin / des Landrats (diese Wahlbenachrichtigung gilt gleichzeitig auch für den Fall einer Stichwahl am 23.6.2024).

Für die weitere Wahl am 9.6.2024, die Europawahl, erhalten sie einen separaten Wahlbenachrichtigungsbrief ebenfalls bis spätestens 19.05.2024.

Aus logistischen Gründen erhalten sie ihre Wahlbenachrichtigung für die beiden Wahlen leider nicht zeitgleich. Zuerst gehen die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl in den Versand und werden im Markt Obernzenn wie gewohnt durch die Amtsbotinnen und Amtsboten verteilt. Danach erst werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl über die Deutsche Post direkt an sie verschickt.

Sollten sie bis zum 19.05.2024 für eine oder beide Wahlen keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden sie sich bitte umgehend bei uns im Rathaus in 91619 Obernzenn, Marktplatz 9, am besten telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11, Zentrale: 0 98 44 / 97 99 0.


Briefwahl im Markt Obernzenn

Wenn sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Landratswahl und für die Europawahl sind jeweils eigene Anträge (also zwei Anträge) erforderlich. Nutzen sie zur Beantragung am besten den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung:

  • Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie einen Vordruck, mit dem sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn, Marktplatz 9, kommen und in Zimmer 1 ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen (möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen – am besten kurz anrufen unter 0 98 44 / 97 99 11).
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind auf ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

WICHTIG: Wenn sie für die Landratswahl am 9. Juni 2024 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen bzw. beantragt haben, erhalten sie im Falle einer Stichwahl am 23.6.2024 von uns automatisch auch für die Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.


Wahl im Wahllokal am Wahlsonntag

Im Markt Obernzenn gibt es zwei (Wahl- oder) Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl. Die Wahllokale beider (Wahl-) Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 0001

Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle

 

Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 0002

Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach


Bekanntmachungen und Bekanntgaben des Marktes Obernzenn zur Landratswahl

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Bekanntgabe der Bekanntmachung des Wahlleiters des Landkreises für die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats am 9. Juni 2024
Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrats am 9. Juni 2024

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Veröffentlichungen des Landkreises

 

Zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
wie Amtsblatt oder Landkreisjournal bitte hier [klicken].

 

 

Der Weg zum richtigen Amt oder zum richtigen Formular

Der Behördenwegweiser Bayern informiert zum Beispiel über das Vorgehen bei einem Umzug, von Adoption bis Zivilschutz. Zudem finden die Bürger eine Übersicht über alle bayerischen Behörden, deren Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Aufgaben. Zudem finden sie eine alphabetische Übersicht über zahlreiche Lebenslagen und "Antragssituationen" mit einer Beschreibung des Verfahrens, möglicher Voraussetzungen, einzureichender Unterlagen, Hinweise auf die zu erwartenden Kosten und auch gleich mit Formularen. Selbstverständlich auch die Kontaktdaten der zuständigen Stellen samt Öffnungszeiten und vieles mehr.