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Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Bei uns im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim wird am 09.06.2024 in einer zweiten Wahl auch ein neuer Landrat / eine neue Landrätin gewählt.

 

Allgemeine Informationen zur Europawahl

Informationen für Wählende finden sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Dort erfahren sie zum Beispiel auch, dass das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden ist. Oder dass der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. zur Europawahl in einem Pilotprojekt den Blinden und Personen mit Sehbehinderung erstmals bundesweit die Möglichkeit gibt, sich barrierefrei im Internet und auch telefonisch über Stimmzettelinhalte zu informieren oder wie gewohnt über die Landesverbände Wahlschablonen mit dazugehöriger Informations-CD verschickt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt Online oder mit dem Heft „Europa wählt (2024)“ zum Download unter anderem, wie das Wählen im Wahllokal funktioniert oder wie sie Briefwahl beantragen, wenn sie nicht ins Wahllokal gehen können und vieles mehr.

 

Wahlbenachrichtigung im Markt Obernzenn

Spätestens bis zum 19.05.2024 erhalten sie von uns einen Brief mit ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung für die Europawahl.

Für die weitere Wahl am 9.6.2024, die Wahl der Landrätin / des Landrats erhalten sie einen separaten Wahlbenachrichtigungsbrief, ebenfalls bis spätestens 19.05.2024. Diese Wahlbenachrichtigung gilt gleichzeitig auch für den Fall einer Landrats-Stichwahl am 23.6.2024.

Aus logistischen Gründen erhalten sie ihre Wahlbenachrichtigung für die beiden Wahlen leider nicht zeitgleich. Zuerst gehen die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl in den Versand und werden im Markt Obernzenn wie gewohnt durch die Amtsbotinnen und Amtsboten verteilt. Danach erst werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl über die Deutsche Post direkt an sie verschickt.

Sollten sie bis zum 19.05.2024 für eine oder beide Wahlen keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden sie sich bitte umgehend bei uns im Rathaus in 91619 Obernzenn, Marktplatz 9, am besten telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11, Zentrale: 0 98 44 / 97 99 0.

 

Briefwahl im Markt Obernzenn

Wenn sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Für die Europawahl und für die Landratswahl sind jeweils eigene Anträge (also zwei Anträge) erforderlich. Nutzen Sie dazu am besten den Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung:

  • Auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie einen Vordruck, mit dem sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn, Marktplatz 9, kommen und in Zimmer 1 ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen (möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen – am besten kurz anrufen unter 0 98 44 / 97 99 11).
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind auf ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt.


Wahl im Wahllokal am Wahlsonntag

Im Markt Obernzenn gibt es zwei (Wahl- oder) Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl. Die Wahllokale beider (Wahl-) Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 0001

Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle


Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 0002

Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach


Bekanntmachungen zur Europawahl

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024