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Landtagswahl und Bezirkswahlen in Bayern am 08. Oktober 2023

Am 8.10.2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

Allgemeine Informationen zu den Wahlen

Antworten auf Fragen wie zum Beispiel: Wer darf wählen? Wie wird gewählt? Wann wird gewählt? Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich? Was muss ich für eine gültige Stimmabgabe beachten? Wie und wo beantrage ich die Unterlagen für die Briefwahl? Und vieles mehr, finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration oder in der Broschüre der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Einfach verstehen! Die Landtags-Wahl und die Bezirks-Wahlen in Bayern am 8. Oktober 2023

Auch das Bayerische Landesamt für Statistik informiert zu

  • Wahlgebiet und Wahlorganen
  • Wählbarkeit und Wahlteilnahme
  • Stimmberechtigung und Stimmabgabe
  • Wahldurchführung
  • und am Wahlabend und danach auch über die Ergebnisse

für die Landtagswahlen und für die Bezirkswahlen.

Informationen zu den Wahlen im Markt Obernzenn

Erstmals bei den Landtags- und Bezirkswahlen 2023 wird es im Markt Obernzenn nur zwei Stimmbezirke für die so genannte Urnenwahl geben. Die Wahllokale beider Stimmbezirke finden Sie in der Zenngrundhalle, Wiesenstraße 1, 91619 Obernzenn. Über den Haupteingang der Zenngrundhalle gelangen Sie barrierefrei in Ihr Wahllokal.

Im Wahllokal Nr. 1 für den Stimmbezirk 201
Zenngrundhalle, Halle 1 Süd

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Obernzenn einschließlich Frickleinsmühle und Eisenmühle

Im Wahllokal Nr. 2 für den Stimmbezirk 202
Zenngrundhalle, Halle 2 Nord

wählen alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Binsmühle, in Brachbach, Breitenau, Egenhausen, Esbach, Hechelbach, in der Hölzleinsmühle, in Hörhof, Limbach, Oberaltenbernheim, Rappenau, Schafhof, Sichelbronn, Straßenhof, Unteraltenbernheim, Unternzenn, Urphertshofen, Wimmelbach

Wahlbenachrichtigung

Spätestens bis zum 17.09.2023 erhalten Sie von uns einen Brief mit Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung und einem Hinweisblatt. Achtung, der Brief ist grau und recht unscheinbar im Format DIN C6 lang. Sollten Sie bis zum 17.09.2023 keine amtliche Wahlbenachrichtigung von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (gerne auch telefonisch unter 0 98 44 / 97 99 11).

Briefwahl im Markt Obernzenn

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie den Antrag beim Markt Obernzenn schriftlich stellen können.
  • Sie können persönlich ins Rathaus nach Obernzenn kommen – Marktplatz 9, 91619 Obernzenn – und in Zimmer 1 Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, abholen oder gleich vor Ort wählen.
  • Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung Ihrer Briefwahlunterlagen online zu stellen über unser Bürgerservice-Portal auf diesen Webseiten. Dieser Service ist verfügbar von 11.09. bis 30.09.2023.
  • Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen finden Sie auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung.

Ecke ab?!

Die Stimmzettel für die Landtagswahl (kleiner und großer grauer Stimmzettel) weisen links oben eine abgeschnittene Ecke auf. Diese Kennzeichnung dient als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen der Stimmzettel in Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen, um ihnen die Stimmabgabe zu erleichtern. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 vom 01.09.2023
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in der Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 07.09.2023

Ein Angebot der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Wahl-O-Mat

Wahlergebnisse für den Markt Obernzenn am Wahlabend 08.10.2023

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